Bauherren, auf deren Baustellen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden, müssen einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator nach BaustellV einsetzen. Eine Aufgabe, die wir gerne übernehmen. Wir überwachen alle maßgeblichen sicherheitsrelevanten Vorgänge auf der laufenden Baustelle und beraten bereits während der Planungsphase den Architekten oder die Ingenieure hinsichtlich der sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanten Belange. Treten bei Bauvorhaben im Bereich Deponiebau, Altlastensanierung und Gebäuderückbau Gefahrstoffe auf, werden Sachkundige für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen gemäß DGUV Regel 101-004 beziehungsweise TRGS 524 hinzugezogen. Handelt es sich bei dem Gefahrstoff um Asbest, so unterstützen qualifizierte Mitarbeiter gemäß TRGS 519.
Unsere speziellen Leistungen hierzu:
- Aufstellen von SiGe-Plänen, Vorankündigungen und Notfallnummernplänen
- Verfassen von Baustellenordnungen
- Mitwirkung bei der Aufnahme sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Belange in die Planungs- und Ausschreibungsunterlagen
- Koordination der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 1 BaustellV
- Überwachung der Arbeitgeber während der Bauausführung bzgl. ihrer Pflichten gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2 BaustellV
- Einweisung
- Durchführung von Sicherheitsbegehungen mit stichprobenartigem Überprüfen der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, Achten auf sicherheitstechnische Einrichtungen und Schutzmaßnahmen sowie auf vertragsgemäße Ausführung der sicherheitstechnischen Leistungen aus dem Bauvertrag
- Zusammenstellung der Unterlagen (Baumerkmalsakte) nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV mit den Merkmalen des Bauwerks für eine sichere Durchführung von späteren Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten