SiGeKo | Sicherheit und Arbeitsschutz

SiGeKo | Sicherheit und Gesundheitsschutz

Seit in Kraft treten der Baustellenverordnung im Jahre 1998, bietet WEBER-Ingenieure mit zertifizierten Mitarbeitenden die Leistungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination an. Das Spektrum unserer Referenzen reicht von Kanalbaumaßnahmen über Kläranlagen und vom Straßenbau bis zu Hochbaumaßnahmen wie Krankenhäuser, Verwaltungsbauten, Freizeiteinrichtigungen, Schulen, Mobilfunkmasten, Regenrückhaltebecken, Regenüberlaufbecken, Heizkraftwerken, Gewerbeparks oder Sporthallen. Dazu kommen viele Maßnahmen von privaten Bauherren und Wohnungsbaugesellschaften.

WEBER-Ingenieure ist Mitglied im Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren Deutschland e.V.. Dadurch ist der aktuellste Kenntnisstand gewährleistet. Unsere Mitarbeiter sind qualifiziert nach RAB 30, Anlagen B und C.

Unsere sachbezogenen Leistungen

Planungsphase:

  • Analyse der Werkplanung auf Sicherheitsrisiken und Gesundheitsaspekte, dabei Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten
  • Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitschutzgesetz bei der Bemessung der Ausführungszeiten
  • Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plans (SiGe-Plan)
  • Zusammenstellung der Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
  • Ausarbeitung einer Baustellenordnung

Ausführungsphase:

  • Koordinierung der Arbeiten nach allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz
  • Überwachung der Auftragnehmer auf Erfüllung ihrer Pflichten nach der Baustellenverordnung durch regelmäßige Baustellenbegehungen
  • Anpassung und Fortschreibung des SiGe-Plans
  • Organisation der Zusammenarbeit der Auftragnehmer
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Auftragnehmer auf der Baustelle

Weitere Arbeitsbereiche des Arbeitsfeldes

Explosionsschutz

Als Teilgebiet der Anlagen- und Sicherheitstechnik nimmt der Explosionsschutz einen überaus hohen Stellenwert ein. Schließlich ist im Falle einer Explosion die Sicherheit von Menschen sowie der Umwelt in größter Gefahr. Und die gilt es gemäß den ATEX-Richtlinien der EU unbedingt zu schützen. Wir stehen unseren Kunden bei allen Fragen hierzu zur Verfügung, um Schäden an technischen Produkten, Umwelt, Anlagen und Einrichtungen sowie an Personen und Sachen zu vermeiden.

Unsere speziellen Leistungen hierzu:

  • Bestandsaufnahme
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Betriebsanweisungen
  • Festlegung von Explosionsschutz-Zonen
  • Darstellung der Explosionsschutzzonen in Plänen (Ex-Zonenplan)
  • Erstellen von Explosionsschutz-Dokumenten
SiGeKo bei Arbeiten in kontamimierten Bereichen (TRGS 524)

Ob Liegenschaften oder Grundstücke, bauliche Anlagen oder Produktionsanlagen: Sind derartige Standorte über eine gesundheitlich unbedenkliche Grundbelastung hinaus mit Gefahrstoffen verunreinigt, gelten sie als kontaminierte Bereiche. Wird in solchen Bereichen gearbeitet, gelten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 524. Besagte TRGS konkretisiert die in § 7 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geforderte Informationsermittlung, beschreibt die Methodik zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen und stellt Grundanforderungen an die Auswahl der Schutzmaßnahmen. Mit unserem umfassenden Know-how sind wir mit einem umfangreichen Dienstleistungsspektrum auch hier Ihr Partner.

Unsere speziellen Leistungen hierzu:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Festlegung von Schutzmaßnahmen
  • Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung
  • Erstellen von Arbeits- und Sicherheitsplänen

Projekte/Referenzen
des jeweiligen Arbeitsfeldes

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